Um eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRO / VRAO) zu erhalten, ist es in den meisten Fällen erforderlich, einen anordnungsfähigen Verkehrszeichenplan bei den Behörden einzureichen.
Dieser Plan wird mithilfe branchenüblicher Software erstellt und muss individuell an die jeweilige Maßnahme sowie die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Während der gesamten Dauer der Maßnahme ist es notwendig, den Verkehrszeichenplan vor Ort mitzuführen. Auf Anforderung der örtlichen Behörden muss der Verkehrszeichenplan vorgelegt werden.
Es sollte großen Wert daraufgelegt werden, den Verkehrszeichenplan stets aktuell zu halten. Bei Änderungen während der Maßnahme, oder den örtlichen Gegebenheiten, ist eine Anpassung des Verkehrszeichenplans erforderlich, um sicherzustellen, dass die Maßnahme den aktuellen Anforderungen entspricht.
Folgende Informationen werden für die Erstellung eines Verkehrszeichenplans benötigt:
- um was für eine Maßnahme handelt es sich
- Dauer der Maßnahme (von - bis)
- Adresse der Örtlichkeit (Straßenname, Hausnummer, PLZ, Stadt)
- Bauausführende Firma (Anschrift & Telefonnummer)
- Bauleiter/in (Vor- und Nachname + Handynummer)
- Fahrzeuge mit Bemaßung (falls vorhanden)
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